Individuelle therapeutische und präventive Ernährungsberatungen
mit den Schwerpunkten Unverträglichkeiten, Magen-/Darmerkrankungen und (klima-)gesunde Ernährung.



In der Individuellen Ernährungstherapeutischen Beratung nach § 43 SGBV unterstütze ich Sie …

 

… Ihre ernährungsabhängigen Beschwerden durch einfache Ernährungs- und Lebensstilveränderungen effizient und wirkungsvoll zu lindern - ohne Nährstoffmängel zu riskieren und mit alltagstauglichen Hilfestellungen für Einkaufs- und Berufsalltag.

Ihre individuellen Fragen und die systematische Ermittlung möglicher Ursachen Ihrer Beschwerden stehen hierbei im Fokus der Beratung. 

 

Mögliche Indikationen:

  • Nahrungsmittelunverträglichkeiten
    (Laktose, Fruktose, Histamin, Sorbit, Gluten, Allergien etc.)
  • Reizdarm oder ernährungsabhängige Beschwerden ohne Diagnose oder bekannte Ursachen
  • Morbus Crohn/ Colitis ulcerosa
  • Sprue/ Zöliakie
  • Chronische Verstopfung/ Durchfälle/ Divertikelkrankheit
  • Magen-/Darmerkrankungen
  • Untergewicht/ Mangelernährung
  • Fettstoffwechselstörungen

Ein Video zu Ernährungsberatung bei Unverträglichkeiten und Magen-/Darmerkrankungen sehen Sie auf der Startseite.

 

In der Individuellen präventiven Ernährungsberatung (Vorsorgeleistung nach § 20 SGBV für Gesunde) unterstütze ich Sie …

 

  • bei einer geplanten Ernährungsumstellung (klimafreundlich-nachhaltig/ Planetary Health Diet/ vegan/ vegetarisch)
  • in Schwangerschaft und Stillzeit
  • in den Wechseljahren
  • bei Fragen zu Ernährung und Sport, Mikrobiom etc.

... mit alltagstauglichen Hilfestellungen für Einkaufs- und Berufsalltag, mit denen Sie Ihre Ziele gesund und ohne Mangelerscheinungen erreichen.

 

Empfehlenswerte Links:


Kosten

Meine Leistungen sind krankenkassenanerkannt.

Individuelle Ernährungstherapeutische Beratung nach § 43 SGBV:
Bei bis zu fünf Sitzungen (30-60 min) übernehmen viele Krankenkassen einen Großteil der Kosten. 

Ablauf:

1. Ihr Arzt hält eine Individuelle Ernährungstherapeutische Beratung für sinnvoll? Dann kann er Ihnen eine
Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung  ausstellen.

 2. Damit wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse und erfahren, wie hoch der Zuschuss sein wird.

 3. Sie nehmen Kontakt mit mir auf und wir besprechen mögliche Fragen und vereinbaren ggf. einen ersten Beratungstermin.

 4. Nach allen Beratungsterminen können Sie sich von Ihrer Krankenkasse den vereinbarten Zuschuss erstatten lassen.

 

Individuelle präventive Ernährungsberatung (Vorsorgeleistung nach § 20 SGB V für Gesunde):

Bei bis zu drei Sitzungen (30-60 min) übernehmen viele Krankenkassen einen Großteil der Kosten. Sie benötigen hierzu keine ärztliche Überweisung.

 

Mein Honorar basiert auf den Honorarempfehlungen des VDOE.

 

Ich freue mich auf Ihre Anfrage oder ein erstes, unverbindliches, kostenfreies Telefongespräch mit Ihnen!